Das äußere Osttor des Tempelbezirks und seine Bestimmung für den Fürsten
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Hierauf führte er mich zurück in der Richtung nach dem äußeren gegen Osten gerichteten Tor des Heiligtums, das aber verschlossen war. Da sagte der HERR zu mir: »Dieses Tor soll verschlossen bleiben, es darf nicht geöffnet werden, und niemand darf durch dasselbe eingehen; weil der HERR, der Gott Israels, hier eingezogen ist: darum soll es verschlossen bleiben! Nur der Fürst darf sich, eben weil er Fürst ist, darin niedersetzen, um das Opfermahl vor dem HERRN zu halten; auf dem Wege durch die Vorhalle des Tores soll er eintreten und auf demselben Wege wieder hinausgehen!«
Ausscheidung der Heiden aus dem Tempeldienst und Ausschluß der Leviten vom Priesteramt
Darauf führte er mich in der Richtung nach dem Nordtor an die Vorderseite des Tempelhauses; und als ich hinschaute, sah ich die Herrlichkeit des HERRN, die das Tempelhaus erfüllte. Als ich mich nun auf mein Angesicht niedergeworfen hatte, sagte der HERR zu mir: »Menschensohn, gib genau acht und richte deine Augen und Ohren aufmerksam auf alles, was ich jetzt mit dir reden werde in bezug auf alle Verordnungen und Satzungen, die für den Tempel des HERRN Geltung haben sollen. Richte (zunächst) deine Aufmerksamkeit darauf, wie man in den Tempel an allen Ausgängen des Heiligtums eintreten soll. Sage also zum Hause Israel, zu diesem widerspenstigen Geschlecht: ›So hat Gott der HERR gesprochen: Laßt es jetzt genug sein mit all euren Greueln, ihr vom Hause Israel! Ihr habt Fremdlinge (oder: Ausländer) , an Herz und Leib unbeschnittene Leute, eintreten lassen, so daß sie in meinem Heiligtum waren und mein Haus durch ihre Anwesenheit entweihten, wenn ihr mir meine Speise, Fett und Blut, darbrachtet, und habt dadurch meinen Bund gebrochen zu all euren übrigen Greueln hinzu; und statt selbst meines heiligen Dienstes zu warten, habt ihr sie (d.h. diese Fremden) an eurer Stelle zur Besorgung meines Dienstes in meinem Heiligtum bestellt.‹ Darum hat Gott der HERR so gesprochen: ›Kein Ausländer, der an Herz und Leib unbeschnitten ist, darf in mein Heiligtum kommen, keiner von allen Ausländern, die unter den Israeliten leben. 10 Vielmehr die Leviten, die mir untreu geworden sind, als Israel abgeirrt war und nach seinem Abfall von mir hinter seinen Götzen herlief, die sollen ihre Schuld büßen. 11 Sie sollen Dienste in meinem Heiligtum leisten als Wächter an den Tempeltoren und als Diener des Tempels; sie sollen die Brand- und Schlachtopfer für das Volk schlachten, und sie sollen ihnen (den Volksgenossen) zur Verfügung stehen, um ihnen Dienste zu leisten. 12 Weil sie ihnen vor ihren Götzen Dienste geleistet haben und dadurch dem Hause Israel ein Anlaß zur Verschuldung geworden sind, darum habe ich meine Hand zum Schwur gegen sie erhoben‹ – so lautet der Ausspruch Gottes des HERRN –, ›daß sie ihre Schuld büßen sollen. 13 Sie dürfen mir nicht nahen, um Priesterdienste vor mir zu verrichten und um an alles, was mir heilig ist, an die hochheiligen Gegenstände, heranzutreten; sondern sie sollen ihre Schmach tragen und für die Greuel büßen, die sie verübt haben. 14 So will ich sie denn zu Wärtern für den Tempeldienst machen, zur Besorgung aller Obliegenheiten und alles dessen, was es in ihm zu tun gibt.‹«
Weisungen für die rechtmäßigen Priester (d.h. die Zadoksöhne)
15 »›Aber die levitischen Priester, die Nachkommen Zadoks, die des Dienstes an meinem Heiligtum treu gewartet haben, als die Israeliten nach ihrem Abfall von mir irregingen, die sollen mir nahen, um mir zu dienen, und sollen vor mich hintreten, um mir Fett und Blut als Opfer darzubringen‹ – so lautet der Ausspruch Gottes des HERRN. 16 ›Sie sollen in mein Heiligtum hineingehen, und sie sollen meinem Tische nahen, um mir zu dienen, und sollen meinen Dienst besorgen. 17 Wenn sie aber in die Tore des inneren Vorhofs eintreten, dann müssen sie leinene Gewänder anlegen; von Wolle dürfen sie nichts an sich haben, solange sie innerhalb der Tore des inneren Vorhofs und im Tempel Dienst tun. 18 Kopfbunde von Leinen sollen auf ihrem Haupt sein und Beinkleider von Leinen an ihren Schenkeln; in schweißerregende Stoffe dürfen sie sich nicht kleiden. 19 Wenn sie jedoch in den äußeren Vorhof zum Volk hinausgehen, sollen sie ihre Gewänder, in denen sie den Dienst verrichtet haben, ausziehen und sie in den heiligen Zellen niederlegen und sollen andere Kleider anziehen, um nicht dem Volk durch ihre Kleider eine Weihe mitzuteilen. 20 Ihr Haupt sollen sie nicht kahl scheren, aber auch das Haar nicht lang herabhängen (oder: frei wachsen) lassen, sondern sie sollen ihr Haupthaar geschnitten tragen. 21 Wein darf kein Priester trinken, wenn sie in den inneren Vorhof hineingehen wollen. 22 Mit einer Witwe oder einer entlassenen (=geschiedenen) Frau dürfen sie sich nicht verheiraten, sondern nur mit Jungfrauen von israelitischer Herkunft; eine Witwe jedoch, die ein Priester als Witwe hinterlassen hat, dürfen sie heiraten. 23 Sie sollen mein Volk zwischen Heiligem und Unheiligem unterscheiden lehren und ihm den Unterschied von Unrein und Rein klarmachen. 24 Bei Rechtshändeln sollen sie zu Gericht sitzen: auf Grund meiner Rechtsbestimmungen sollen sie entscheiden und meine Weisungen und Satzungen an allen meinen Festen beobachten und meine Sabbate heilig halten.‹«
Verhalten der Priester bei Todesfällen
25 »An die Leiche eines Menschen dürfen sie nicht herantreten, weil sie sich dadurch verunreinigen würden; nur an der Leiche von Vater und Mutter, von Sohn und Tochter, von Bruder und Schwester, sofern diese unverheiratet geblieben ist, dürfen sie sich verunreinigen. 26 Wenn der Betreffende dann wieder rein geworden ist, soll er sich noch sieben Tage abzählen; 27 und an dem Tage, an dem er das Heiligtum, nämlich den inneren Vorhof, wieder betritt, um im Heiligtum Dienst zu tun, soll er ein Sündopfer für sich darbringen‹« – so lautet der Ausspruch Gottes des HERRN.
Erbbesitz, Eigentum und Einkünfte der Priester
28 »›Erbbesitz sollen sie nicht haben: ich bin ihr Erbbesitz; und ein Besitztum sollt ihr ihnen in Israel nicht geben: ich bin ihr Besitztum! 29 Sie sind es, die das Speisopfer, das Sündopfer und das Schuldopfer verzehren sollen, und alles, was in Israel dem Bann verfällt, soll ihnen gehören. 30 Auch das Beste von allen Erstlingen jedweder Art und alle eure Hebopfer (=Weihegaben) jedweder Art ohne Ausnahme sollen den Priestern zufallen; und auch das Beste von eurem Schrotmehl sollt ihr dem Priester geben, damit Segen auf euren Häusern ruht. 31 Fleisch von verendeten oder zerrissenen Tieren, seien es Vögel oder Vierfüßler, dürfen die Priester nicht essen.‹«