Überweisung eines heiligen Bezirks an die Priester und die Leviten sowie eines Landanteils an die Stadt und den Fürsten
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»Wenn ihr dann das Land zum Erbbesitz verlost, sollt ihr für den HERRN ein Hebopfer (d.h. einen Anteil am Opfer) vorwegnehmen, eine Weihegabe, nämlich einen Landstrich von 25000 Ellen Länge und 20000 Ellen Breite: das soll in seinem ganzen Umfange ein heiliger Bezirk sein. Von diesem Gebiet soll auf den Tempel entfallen ein Geviert (=Quadrat) von 500 Ellen Seitenlänge; und rings um dieses soll ein freier Raum von fünfzig Ellen gelassen werden. Weiter sollst du von jenem abgemessenen Bezirk ein Stück von 25000 Ellen Länge und 10000 Ellen Breite abmessen, auf welches das Heiligtum als Hochheiliges zu stehen kommt. Dies soll der heilige Teil vom Lande sein: den Priestern, die den Dienst im Heiligtum zu verrichten haben und die dem HERRN nahen, um ihm zu dienen, soll er gehören und als Platz für Häuser von ihnen verwandt werden und als heiliger Raum zum Heiligtum gehören. – Ferner soll ein Bezirk von 25000 Ellen Länge und 10000 Ellen Breite den Leviten, den Tempeldienern (vgl. 44,10-14) , als Eigentum überwiesen werden, für Ortschaften zum Bewohnen. – Ferner sollt ihr der Stadt ein Gebiet von 5000 Ellen Breite und 25000 Ellen Länge als Eigentum überweisen; es soll sich zur Seite des heiligen Weihebezirks erstrecken und dem ganzen Hause Israel gehören. – Dem Fürsten endlich sollt ihr Landbesitz zuweisen auf beiden Seiten des heiligen Weihebezirks und des Eigentums der Stadt, längs dieser beiden Bezirke sowohl auf der Westseite westwärts als auch auf der Ostseite ostwärts und in der Länge entsprechend jedem einzelnen (=genauso wie jeder) der (Stammes-) Anteile von der Westgrenze bis zur Ostgrenze des Landes. Das soll ihm als Eigentum in Israel gehören, damit meine Fürsten hinfort mein Volk nicht mehr bedrücken, sondern das (übrige) Land dem Hause Israel nach seinen Stämmen überlassen.«
Die Pflicht des Fürsten, Gerechtigkeit zu üben und für Gerechtigkeit zu sorgen
So hat Gott der HERR gesprochen: »Laßt es nun genug sein, ihr Fürsten Israels! Steht ab von Gewalttätigkeit und Bedrückung, übt vielmehr Recht und Gerechtigkeit und laßt mein Volk nicht mehr unter euren Besitzräubereien leiden!« – so lautet der Ausspruch Gottes des HERRN. 10 »Richtige Waage, richtiges Epha und richtiges Bath sollt ihr führen (vgl. 3.Mose 19,36; 5.Mose 25,15) . 11 Das Epha und das Bath sollen gleichen Gehalt (=einerlei Maß) haben, so daß das Bath den zehnten Teil eines Chomers beträgt (oder: faßt) und das Epha ebenfalls den zehnten Teil eines Chomers: nach dem Chomer soll ihre Maßbestimmung erfolgen. 12 Weiter soll der Schekel zwanzig Gera betragen; fünf Schekel sollen fünf Schekel sein, und zehn Schekel sollen zehn Schekel sein, und fünfzig Schekel soll bei euch die Mine gelten.«
Die an den Fürsten zu entrichtenden Abgaben und die von ihm darzubringenden Opfer
13 »Folgendes ist die Hebe (d.h. feststehende Abgabe) , die ihr entrichten sollt: ein Sechstel Epha von jedem Chomer Weizen und ein Sechstel Epha von jedem Chomer Gerste. 14 Sodann soll die Gebühr beim Öl ein Zehntel Bath von jedem Kor betragen [denn zehn Bath machen ein Kor aus]. 15 Ferner: ein Stück Kleinvieh aus einer Herde von zweihundert Stück, als Hebe von allen Geschlechtern Israels zum Speis- und zum Brandopfer und zum Heilsopfer, um euch Sühne zu erwirken« – so lautet der Ausspruch Gottes des HERRN. 16 »Das ganze Volk des Landes soll zu dieser Abgabe an den Fürsten in Israel verpflichtet sein. 17 Dem Fürsten dagegen sollen das Brandopfer, das Speis- und das Trankopfer an den Festen sowie an den Neumonden und Sabbaten (und) bei allen Festversammlungen des Hauses Israel obliegen. Er hat das Sündopfer, das Speis- und Brandopfer und die Heilsopfer auszurichten, um dem Hause Israel Sühne zu erwirken.«
Die Feste und Opfer
18 So hat Gott der HERR gesprochen: »Im ersten Monat, am ersten Tage des Monats, sollt ihr einen fehllosen jungen Stier zur Entsündigung des Heiligtums nehmen. 19 Der Priester soll dann etwas von dem Blut des Sündopfers nehmen und es an die Türpfosten des Tempelhauses und an die vier Ecken der Umfriedigung (oder: Einfassung) des Altars und an die Pfosten des Tores zum inneren Vorhof tun; 20 und ebenso sollt ihr es am ersten Tage des siebten Monats machen mit Rücksicht auf die, welche sich unabsichtlich oder unwissentlich versündigt haben, und so sollt ihr Sühne für den Tempel erwirken. 21 Am vierzehnten Tage des ersten Monats sollt ihr das Passah feiern, das siebentägige Fest, während dessen Dauer ungesäuertes Brot gegessen werden soll. 22 Der Fürst aber hat an diesem Tage für sich selbst und für das gesamte Volk des Landes einen Stier als Sündopfer darzubringen 23 und soll an den sieben Tagen des Festes dem HERRN sieben Stiere und sieben Widder, fehllose Tiere, täglich während der sieben Tage als Brandopfer darbringen, und als Sündopfer täglich einen Ziegenbock. 24 Als Speisopfer aber soll er je ein Epha Feinmehl zu jedem Stier und je ein Epha zu jedem Widder opfern und an Öl je ein Hin auf jedes Epha. 25 Am fünfzehnten Tage des siebten Monats, am Feste (d.h. am Laubhüttenfest) , soll er die sieben Tage hindurch die gleichen Opfergaben herrichten, sowohl Sündopfer als auch Brand- und Speisopfer und Öl.«