Allgemeine Verordnungen über die Pflichten der Priester und ihrer Gehilfen, der Leviten
18
Der HERR sagte dann zu Aaron: »Du und deine Söhne und das Haus deines Vaters (=dein väterlicher Stamm) mit dir, ihr sollt die Verfehlungen am Heiligtum auf euch nehmen; und du und deine Söhne mit dir, ihr habt die Verfehlungen an eurem Priesteramt zu tragen. Aber auch deine Brüder, den Stamm Levi, deinen väterlichen Stamm, laß mit dir herantreten: sie sollen sich dir anschließen und dir behilflich sein, während du und deine Söhne mit dir den Dienst vor dem Offenbarungszelt verrichtet. Und zwar sollen sie das besorgen, was zu deiner Bedienung und zur Bedienung des ganzen Zeltes erforderlich ist; nur an die heiligen Geräte und an den Altar dürfen sie nicht herantreten, sonst müßt sowohl ihr als auch sie sterben. Sie sollen sich also dir anschließen und den Dienst am Offenbarungszelt in seinem ganzen Umfang besorgen, und kein Unbefugter darf sich neben euch daran beteiligen. Ihr aber sollt den Dienst im Heiligtum und den Dienst am Altar verrichten, damit nicht nochmals ein Strafgericht über die Israeliten ergeht. Bedenkt wohl: ich selbst habe eure Brüder, die Leviten, aus der Mitte der Israeliten als ein Geschenk für euch herausgenommen, als solche, die dem HERRN zu eigen gegeben sind, um den Dienst am Offenbarungszelt zu verrichten. Du aber und deine Söhne mit dir, ihr habt eures Priesteramts zu warten bezüglich aller Geschäfte, die den Altar betreffen, und bezüglich aller Verrichtungen drinnen hinter dem Vorhange und sollt so den Dienst versehen; als einen geschenkten Dienst (=als Geschenk) überweise ich euch das Priestertum; der Unbefugte aber, der es ausübt, soll den Tod erleiden.«
Die Einkünfte der Priester
Weiter sagte der HERR zu Aaron: »Ich selbst überweise dir hiermit das, was von meinen Hebeopfern (nicht verbrannt wird, sondern) den Abhub bildet: von allen heiligen Gaben der Israeliten verleihe ich sie dir und deinen Söhnen als Anteil, als eine ewige Gebühr. Folgendes soll von den hochheiligen Gaben, soweit sie nicht verbrannt werden, dir zustehen: alles, was von ihnen dargebracht wird an Speisopfern sowie an Sündopfern und an Schuldopfern, die sie mir als Ersatz für Veruntreuungen darbringen; diese (Opfergaben) sollen dir und deinen Söhnen als etwas Hochheiliges zustehen. 10 An einer hochheiligen Stätte sollst du sie verzehren; jede männliche Person darf davon essen; als heilig sollen sie dir gelten. 11 Auch folgendes soll dir als Hebe von ihren Gaben zustehen: alle Webeopfer der Israeliten; dir und deinen Söhnen und Töchtern mit dir weise ich sie als eine ewige Gebühr zu: wer rein ist in deinem Hause, darf davon essen. 12 Alles Beste vom Öl und alles Beste vom Most und vom Getreide, ihre Erstlingsgaben, die sie dem HERRN weihen, das weise ich dir zu: 13 die Erstlinge von allen Früchten, die in ihrem Lande wachsen und die sie dem HERRN darbringen, sollen dir gehören: wer rein ist in deinem Hause, darf davon essen. 14 Alles, was in Israel mit dem Bann belegt worden ist, soll dir gehören. 15 Alles Erstgeborene von allem Fleisch, das man dem HERRN darzubringen hat, vom Menschen wie vom Vieh, soll dir gehören; jedoch sollst du die Erstgeburten der Menschen unbedingt lösen lassen, und auch die Erstgeburten der unreinen Tiere sollst du lösen lassen. 16 Was aber die Lösung (einer menschlichen Erstgeburt) betrifft, so sollst du sie im Alter von einem Monat an lösen lassen, und zwar nach deiner Schätzung, für einen Betrag von fünf Schekeln Silber nach dem Schekel des Heiligtums, der zwanzig Gera beträgt (vgl. 2.Mose 30,13) . 17 Jedoch das Erstgeborene eines Rindes oder das Erstgeborene eines Schafes oder einer Ziege darfst du nicht lösen lassen, sie sind heilig (=gehören dem Heiligtum) ; ihr Blut sollst du an den Altar sprengen und ihr Fett als Feueropfer zum lieblichen Geruch für den HERRN in Rauch aufgehen lassen; 18 ihr Fleisch aber soll dir gehören: wie die Webebrust und wie die rechte Keule soll es dir gehören. 19 Alle Hebeopfer von heiligen Gaben, welche die Israeliten dem HERRN von ihrem Besitz darbringen, überweise ich dir und deinen Söhnen und Töchtern bei dir als ewige Gebühr: das soll ein ewiger Salzbund (d.h. eine ewiggültige und unverbrüchliche Bundesbestimmung; vgl. 3.Mose 2,13) vor dem HERRN für dich und deine Nachkommen bei dir sein!«
Die Zuweisung des Zehnten an die Leviten bei Versagung von Landbesitz
20 Weiter sagte der HERR zu Aaron: »In ihrem Lande sollst du keinen Erbbesitz haben und keinen Teil des Landes unter ihnen besitzen: ich bin dein Anteil und dein Erbbesitz inmitten der Israeliten! 21 (Als Entgelt) aber überweise ich hiermit den Leviten alle Zehnten in Israel zum Erbbesitz für ihren Dienst, den sie zu verrichten haben, für den Dienst am Offenbarungszelte. 22 Die Israeliten nämlich dürfen künftighin am Offenbarungszelt nicht mehr tätig sein, weil sie sonst Sünde auf sich laden würden und sterben müßten. 23 Vielmehr sollen die Leviten den Dienst am Offenbarungszelt verrichten, und sie sollen für etwaige Verfehlungen verantwortlich sein: diese Bestimmung hat ewige Geltung für eure künftigen Geschlechter. Aber einen Erbbesitz (=eigenen Besitz) sollen sie inmitten der Israeliten nicht haben; 24 denn den Zehnten, den die Israeliten als Hebeopfer an den HERRN abgeben, habe ich den Leviten als Erbbesitz überwiesen; darum habe ich in bezug auf sie verordnet, daß sie keinen Erbbesitz inmitten der Israeliten zu eigen haben sollen.«
Die Abgabe des Zehnten von den Einkünften der Leviten an die Priester
25 Weiter gebot der HERR dem Mose folgendes: 26 »Teile den Leviten folgende Verordnungen mit: Wenn ihr von den Israeliten den Zehnten in Empfang nehmt, den ich euch von ihnen als euren Erbbesitz zugewiesen habe, so sollt ihr davon ein Hebeopfer für den HERRN abgeben, nämlich den Zehnten vom Zehnten. 27 Dann soll dies euer Hebeopfer euch so angerechnet werden, wie (wenn die anderen Israeliten) das Getreide von der Tenne und die Fülle (d.h. die Abfüllung) von der Kelter (abgeben) . 28 Ebenso sollt auch ihr ein Hebeopfer für den HERRN von allen euren Zehnten abgeben, die ihr von den Israeliten in Empfang nehmt, und sollt davon das Hebeopfer, das dem HERRN gebührt, an den Priester Aaron abführen. 29 Von allen Gaben, die euch zufallen, sollt ihr ein unverkürztes Hebeopfer für den HERRN abgeben, und zwar von allem Besten davon, als die davon zu entrichtende heilige Gebühr. 30 Sage also zu ihnen: ›Wenn ihr das Beste davon abgebt, so soll (das übrige) euch, den Leviten, so angerechnet werden wie (den anderen Israeliten) der Ertrag der Tenne und wie der Ertrag der Kelter, 31 so daß ihr es an jedem beliebigen Ort verzehren dürft, ihr und eure Familie; denn es ist euer Lohn für euren Dienst am Offenbarungszelt.‹ 32 Wenn ihr also das Beste davon abgebt, so werdet ihr seinetwegen keine Sünde auf euch laden und werdet die heiligen Gaben der Israeliten nicht entweihen und darum auch nicht sterben müssen.«