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Wenn ihr das Land durch das Los zum Erbe austeilt, so sollt ihr dem HERRN eine Weihegabe als heilige Abgabe des Landes erheben: 25000 [Ruten] lang und 10000 [Ruten] breit; das soll in seinem ganzen Umfang heilig sein. Davon soll ein Quadrat von 500 [Ruten] für das Heiligtum verwendet werden, und dazu 50 Ellen freien Raum ringsum. Und nach diesem Maß sollst du einen Landstrich abmessen, 25000 [Ruten] lang und 10000 [Ruten] breit; und darauf soll das Heiligtum und das Allerheiligste kommen. Dieser heilige Bezirk des Lan des soll den Priestern gehören, den Dienern des Heiligtums, die herzunahen, um dem HERRN zu dienen; er soll ihnen als Platz für ihre Häuser dienen und ein dem Heiligtum geheiligter Raum sein. Und den Leviten, die im Haus dienen, soll ein Gebiet von 25000 [Ruten] Länge und 10000 [Ruten] Breite überlassen wer den, 20 Parzellen zum Eigentum. Ihr sollt auch der Stadt einen Grundbesitz geben, 5000 [Ruten] breit und 25000 [Ruten] lang, entsprechend der heiligen Weihegabe. Das soll dem ganzen Haus Israel gehören. Dem Fürsten aber soll das Land zu bei den Seiten der heiligen Weihegabe und des Grundbesitzes der Stadt gehören, zur Seite der heiligen Weihegabe und zur Seite des Grundbesitzes der Stadt, west lich von der Westseite und östlich von der Ostseite, und die Länge soll einem der [Stammes] anteile entsprechen, von der westlichen bis zur östlichen Grenze. Das soll sein eigener Grundbesitz in Israel sein, damit meine Fürsten künftig mein Volk nicht mehr bedrücken. Und das [üb rige] Land soll man dem Haus Israel nach seinen Stämmen überlassen. So spricht GOTT, der Herr: Lasst es genug sein, ihr Fürsten Israels! Tut gewalttätigen Frevel und Unterdrückung hinweg, übt Recht und Gerechtigkeit! Hört auf, mein Volk aus seinem Besitz zu vertreiben! spricht GOTT, der Herr. 10 Ihr sollt richtige Waage, richtiges Epha und richtiges Bat gebrauchen! 11 Das Epha und das Bat sollen ein und dasselbe Maß haben. Ein Bat soll den zehnten Teil eines Homers fassen, und ein Epha soll der zehnte Teil eines Homers sein; ihr Maß soll sich nach dem Homer richten. 12 Ein Schekel soll 20 Gera betragen; 20 Schekel, 25 Schekel und 15 Schekel soll euch die Mine gelten. 13 Dies ist die Abgabe, die ihr erheben sollt: Ein Sechstel Epha von einem Homer Weizen und ein Sechstel Epha von einem Homer Gerste sollt ihr geben. 14 Und die Gebühr vom Öl, vom Bat Öl: ein Zehntel Bat von jedem Kor, von 10 Bat; denn 10 Bat machen ein Homer. 15 Dazu je ein Lamm von 200 Schafen von der wasser reichen Weide Israels zum Speisopfer, Brandopfer und Dankopfer, um damit Sühnung für sie zu erwirken, spricht GOTT, der Herr. 16 Das ganze Volk des Landes soll zu dieser Abgabe an den Fürsten Israels verpflichtet sein. 17 Dem Fürsten dagegen obliegen die Brandopfer, Speisopfer und Trankopfer für die Feste, Neumonde, Sabbate, an allen Fest zeiten des Hauses Israel. Er soll das Sünd opfer, das Speisopfer, das Brandopfer und das Dankopfer darbringen, um für das Haus Israel Sühnung zu erwirken. 18 So spricht GOTT, der Herr: Am ersten Tag des ersten Monats sollst du einen makellosen jungen Stier nehmen und das Heiligtum entsündigen. 19 Und der Pries ter soll von dem Blut des Sündopfers nehmen und es an die Türpfosten des Hauses tun und auf die vier Ecken des Absatzes am Altar und an die Torpfosten des inneren Vorhofs. 20 So sollst du es auch am Siebten des Monats machen, für den, der aus Versehen oder aus Unwis senheit gesündigt hat; und so sollt ihr für das Haus Sühnung erwirken. 21 Am vierzehnten Tag des ersten Monats sollt ihr das Passah halten, ein Fest von sieben Tagen. Man soll ungesäuertes Brot essen. 22 An jenem Tag soll der Fürst für sich und für das ganze Volk des Landes einen Stier als Sündopfer darbringen. 23 Und während der sieben Festtage soll er dem HERRN täglich sieben makellose Stiere und Widder als Brandopfer dar bringen, sieben Tage lang; und als Sünd opfer täglich einen Ziegenbock. 24 Er soll auch ein Speisopfer opfern: je ein Epha zu einem Stier und ein Epha zu einem Widder und je ein Hin Öl zu einem Epha. 25 Am fünfzehnten Tag des siebten Mo nats soll er an dem Fest sieben Tage lang dasselbe darbringen, sowohl Sündopfer als auch Brandopfer, sowohl Speisopfer als auch Öl.