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Und das sind die Namen der Stämme: Am nördlichen Ende zur Seite des Weges, auf dem man von Hetlon bis LeboHamat und bis HazarEnon kommt, an der Grenze von Damaskus im Norden, zur Seite von Hamat, soll Dan seinen Anteil haben von der Ostseite bis zur Westseite. Neben dem Gebiet von Dan, von der Ostseite bis zur Westseite Asser einen Anteil; neben dem Gebiet von Asser, von der Ostseite bis zur Westseite, Naphtali einen Anteil; neben dem Gebiet von Naphtali, von der Ostseite bis zur Westseite, Manasse einen Anteil; neben dem Gebiet von Manasse, von der Ostseite bis zur Westseite, Ephraim einen Anteil; ne ben dem Gebiet von Ephraim, von der Ostseite bis zur Westseite, Ruben einen Anteil; neben dem Gebiet von Ruben, von der Ostseite bis zur Westseite, Juda einen Anteil. Aber neben dem Gebiet von Juda, von der Ostseite bis zur Westseite, soll die Weihegabe liegen, die ihr abgeben sollt, 25000 [Ruten] breit und so lang, wie sonst ein Teil von der Ostseite bis zur Westseite; und innerhalb derselben soll das Heilig tum stehen. Und die Weihegabe, die ihr dem HERRN abzugeben habt, soll 25000 [Ruten] lang und 10000 [Ruten] breit sein. 10 Und diese heilige Weihegabe soll diesen gehören: Den Priestern [ein Bezirk] von 25000 [Ru ten] nach Norden, 10000 [Ruten] nach Westen und 10000 [Ruten] nach Osten in der Breite, und nach Süden 25000 [Ru ten] lang. Innerhalb desselben aber soll das Heiligtum des HERRN stehen. 11 Den geweihten Priestern [soll es gehören], den Söhnen Zadoks, die meinen Dienst versehen haben, die nicht abgeirrt sind wie die Leviten, als die Kinder Israels irregingen. 12 So soll ihnen als ein Weihe geschenk von der Weihegabe des Landes ein Bezirk gehören, ein Hochheiliges, ne ben dem Gebiet der Leviten. 13 Den Leviten aber, entsprechend dem Gebiet der Priester, [soll] eine Weihegabe [gehören], 25000 [Ruten] lang und 10000 [Ruten] breit. Die ganze Länge soll 25000 [Ruten] und die Breite 10000 [Ruten] be tragen. 14 Und davon sollen sie nichts verkaufen noch tauschen; und dieser Erstling des Landes darf nicht in anderen Besitz übergehen; denn er ist dem HERRN geheiligt. 15 Die übrigen 5000 [Ruten] aber, die von der ganzen Breite von 25000 [Ruten] üb rig sind, sollen als gemeinsames Land zu der Stadt gehören, als Wohnund Freip latz, und die Stadt soll in seiner Mitte stehen. 16 Und das sollen ihre Maße sein: die Nordseite 4500 [Ruten], die Südseite 4500 [Ruten], die Ostseite 4500 [Ruten] und die Westseite 4500 [Ruten]. 17 Der Freiplatz der Stadt soll im Norden 250 [Ruten], im Süden 250 [Ruten], im Osten 250 [Ruten] und im Westen 250 [Ruten] messen. 18 Aber das übrige [Gebiet] längs gegenüber der heiligen Weihegabe, die 10000 [Ruten] im Osten und die 10000 [Ruten] im Westen, das, was neben der heiligen Weihegabe liegt, dessen Ertrag soll den Arbeitern der Stadt zur Speise dienen. 19 Und die Arbeiter der Stadt aus allen Stämmen Israels sollen es bebauen. 20 Die ganze Weihegabe soll 25000 auf 25000 [Ruten] betragen. Den vierten Teil der heiligen Weihegabe sollt ihr abgeben als Eigentum der Stadt. 21 Aber das Übri gesoll dem Fürsten gehören, zu beiden Seiten der heiligen Weihegabe und des Grundbesitzes der Stadt, längs der 25000 [Ruten] der Weihegabe an der Ostgrenze und längs der 25000 [Ruten] an der West grenze, entsprechend den [Stammes] an teilen. Das gehört dem Fürsten; die heili geWeihegabe aber und das Heiligtum des Tempelhauses liegt in seiner Mitte. 22 Es soll auch vom Grundbesitz der Leviten und vom Grundbesitz der Stadt an (die zwischen dem liegen, was dem Fürsten gehört) , alles, was zwischen dem Gebiet von Juda und dem Gebiet von Benjamin liegt, dem Fürsten gehören. 23 Von den übrigen Stämmen aber soll Benjamin von der Ostseite bis zur West seite einen Anteil empfangen; 24 und ne ben dem Gebiet von Benjamin, von der Ostseite bis zur Westseite, Simeon einen Anteil; 25 und neben dem Gebiet von Simeon, von der Ostseite bis zur Westseite, Issaschar einen Anteil; 26 und neben dem Gebiet von Issaschar, von der Ost seite bis zur Westseite, Sebulon einen Anteil; 27 und neben dem Gebiet von Se bulon, von der Ostseite bis zur Westseite, Gad einen Anteil; 28 und neben dem gebiet von Gad aber, auf der Südseite, gegen Mittag, soll die Grenze von Tamar bis zum Haderwasser bei Kadesch und durch den Bach [Ägyptens] zum großen Meer laufen. 29 Dies ist das Land, das ihr als Erbbesitz unter die Stämme Israels verlosen sollt; und das sind ihre Anteile, spricht GOTT, der Herr. 30 Und dies sollen die Ausgänge der Stadt sein: Auf der Nordseite, die 4500 [Ruten] misst - 31 und zwar sollen die Tore der Stadt nach den Namen der Stämme Israel s benannt werden -, nach Norden [al so] drei Tore: erstens das Tor Rubens, zweitens das Tor Judas, drittens das Tor Levis. 32 Auf der Ostseite, die 4500 [Ru ten] misst, auch drei Tore: erstens das Tor Josephs, zweitens das Tor Benjamins, drittens das Tor Dans. 33 Auf der Südseite, die 4500 [Ruten] misst, auch drei Tore: erstens das Tor Simeons, zweitens das Tor Issaschars, drittens das Tor Sebulons. 34 Auf der Westseite, die auch 4500 [Ru ten] misst, ebenfalls ihre drei Tore: erstens das Tor Gads, zweitens das Tor Assers, drittens das Tor Naphtalis. 35 Der ganze Umfang beträgt 18000 [Ruten]. Und der Name der Stadt soll künftig lauten: "Der HERR ist hier!"