7
1 Und dies ist das Gesetz des Schuldopfers; und das ist das Allerheiligste.
2 An der Stätte, da man das Brandopfer schlachtet, soll man auch das Schuldopfer schlachten und seines Bluts auf den Altar umhersprengen.
3 Und all sein Fett soll man opfern, den Schwanz und das Fett am Eingeweide,
4 die zwo Nieren mit dem Fett, das dran ist, an den Lenden, und das Netz über der Leber, an den Nieren abgerissen.
5 Und der Priester soll‘s auf dem Altar anzünden zum Feuer dem HErrn. Das ist ein Schuldopfer.
6 Was männlich ist unter den Priestern, sollen das essen an heiliger Stätte; denn es ist das Allerheiligste.
7 Wie das Sündopfer, also soll auch das Schuldopfer sein; aller beider soll einerlei Gesetz sein; und soll des Priesters sein, der dadurch versöhnet.
8 Welcher Priester jemandes Brandopfer opfert, des soll desselben Brandopfers Fell sein, das er geopfert hat.
9 Und alles Speisopfer, das im Ofen oder auf dem Rost oder in der Pfanne gebacken ist, soll des Priesters sein, der es opfert.
10 Und alles Speisopfer, das mit Öl gemenget oder trocken ist, soll aller Aarons Kinder sein, eines wie des andern.
11 Und dies ist das Gesetz des Dankopfers, das man dem HErrn opfert.
12 Wollen sie ein Lobopfer tun, so sollen sie ungesäuerte Kuchen opfern, mit Öl gemenget, und ungesäuerte Fladen, mit Öl bestrichen, und geröstete Semmelkuchen, mit Öl gemenget.
13 Sie sollen aber solches Opfer tun auf einem Kuchen von gesäuertem Brot zum Lobopfer seines Dankopfers.
14 Und soll einen von den allen dem HErrn zur Hebe opfern; und soll des Priesters sein, der das Blut des Dankopfers sprenget.
15 Und das Fleisch des Lobopfers in seinem Dankopfer soll desselben Tages gegessen werden, da es geopfert ist, und nichts übergelassen werden bis an den Morgen.
16 Und es sei ein Gelübde oder freiwillig Opfer, so soll es desselben Tages, da es geopfert ist, gegessen werden; so aber etwas überbleibet auf den andern Tag, soll man‘s doch essen.
17 Aber was von geopfertem Fleisch überbleibet am dritten Tag, soll mit Feuer verbrannt werden.
18 Und wo jemand am dritten Tage wird essen von dem geopferten Fleisch seines Dankopfers, so wird der nicht angenehm sein, der es geopfert hat; es wird ihm auch nicht zugerechnet werden, sondern es wird ein Greuel sein; und welche See LE davon essen wird, die ist einer Missetat schuldig.
19 Und das Fleisch, das etwas Unreines anrühret, soll nicht gegessen, sondern mit Feuer verbrannt werden. Wer reines Leibes ist, soll des Fleisches essen.
20 Und welche See LE essen wird von dem Fleisch des Dankopfers, das dem HErrn zugehöret, derselben Unreinigkeit sei auf ihr, und sie wird ausgerottet werden von ihrem Volk.
21 Und wenn eine See LE etwas Unreines anrühret, es sei ein unreiner Mensch, Vieh, oder was sonst greulich ist, und vom Fleisch des Dankopfers isset, das dem HErrn zugehöret, die wird ausgerottet werden von ihrem Volk.
22 Und der HErr redete mit Mose und sprach:
23 Rede mit den Kindern Israel und sprich: Ihr sollt kein Fett essen von Ochsen, Lämmern und Ziegen.
24 Aber das Fett vom Aas, und was vom Wild zerrissen ist, macht euch zu allerlei Nutz aber essen sollt ihr‘s nicht.
25 Denn wer das Fett isset vom Vieh, das dem HErrn zum Opfer gegeben ist, dieselbe See LE soll ausgerottet werden von ihrem Volk.
26 Ihr sollt auch kein Blut essen, weder vom Vieh noch von Vögeln, wo ihr wohnet.
27 Welche See LE würde irgend ein Blut essen, die soll ausgerottet werden von ihrem Volk.
28 Und der HErr redete mit Mose und sprach:
29 Rede mit den Kindern Israel und sprich: Wer dem HErrn sein Dankopfer tun will, der soll auch mitbringen, was zum Dankopfer dem HErrn gehöret.
30 Er soll‘s aber mit seiner Hand herzubringen zum Opfer des HErrn; nämlich das Fett an der Brust soll er bringen samt der Brust, daß sie eine Webe werden vor dem HErrn.
31 Und der Priester soll das Fett anzünden auf dem Altar; und die Brust soll Aarons und seiner Söhne sein.
32 Und die rechte Schulter sollen sie dem Priester geben zur Hebe von ihren Dankopfern.
33 Und welcher unter Aarons Söhnen das Blut der Dankopfer opfert und das Fett, des soll die rechte Schulter sein zu seinem Teil.
34 Denn die Webebrust und die Hebeschulter habe ich genommen von den Kindern Israel von ihren Dankopfern und habe sie dem Priester Aaron und seinen Söhnen gegeben zum ewigen Recht.
35 Dies ist die Salbung Aarons und seiner Söhne von den Opfern des HErrn des Tages, da sie überantwortet wurden, Priester zu sein dem HErrn,
36 da der HErr gebot am Tage, da er sie salbete, daß ihm gegeben werden sollte von den Kindern Israel zum ewigen Recht allen ihren Nachkommen.
37 Und dies ist das Gesetz des Brandopfers, des Speisopfers, des Sündopfers, des Schuldopfers, der Füllopfer und der Dankopfer,
38 das der HErr Mose gebot auf dem Berge Sinai des Tages, da er ihm gebot an die Kinder Israel, zu opfern ihre Opfer dem HErrn in der Wüste Sinai.