30
1 Und Mose sagte den Kindern Israel alles, was ihm der HErr geboten hatte.
2 Und Mose redete mit den Fürsten der Stämme der Kinder Israel und sprach: Das ist‘s, das der HErr geboten hat:
3 Wenn jemand dem HErrn ein Gelübde tut oder einen Eid schwöret, daß er seine See LE verbindet, der soll sein Wort nicht schwächen, sondern alles tun, wie es zu seinem Munde ist ausgegangen.
4 Wenn ein Weibsbild dem HErrn ein Gelübde tut und sich verbindet, weil sie in ihres Vaters Hause und im Magdtum ist;
5 und ihr Gelübde und Verbündnis, das sie tut über ihre See LE, kommt vor ihren Vater, und er schweiget dazu: so gilt all ihr Gelübde und all ihr Verbündnis, des sie sich über ihre See LE verbunden hat.
6 Wo aber ihr Vater wehret des Tages, wenn er‘s höret, so gilt kein Gelübde noch Verbündnis, dessen sie sich über ihre See LE verbunden hat; und der HErr wird ihr gnädig sein, weil ihr Vater ihr gewehret hat.
7 Hat sie aber einen Mann und hat ein Gelübde auf ihr, oder entfähret ihr aus ihren Lippen ein Verbündnis über ihre See LE;
8 und der Mann höret‘s und schweiget desselben Tages stille: so gilt ihr Gelübde und Verbündnis, dessen sie sich über ihre See LE verbunden hat.
9 Wo aber ihr Mann wehret des Tages, wenn er‘s höret, so ist ihr Gelübde los, das sie auf ihr hat, und das Verbündnis, das ihr aus ihren Lippen entfahren ist über ihre See LE; und der HErr wird ihr gnädig sein.
10 Das Gelübde einer Witwe und Verstoßenen: alles, wes sie sich verbindet über ihre See LE, das gilt auf ihr.
11 Wenn jemandes Gesinde gelobet oder sich mit einem Eide verbindet über seine See LE;
12 und der Hausherr höret‘s und schweiget dazu und wehret‘s nicht: so gilt all dasselbe Gelübde und alles, wes es sich verbunden hat über seine See LE.
13 Macht‘s aber der Hausherr des Tages los, wenn er‘s höret, so gilt‘s nicht, was aus seinen Lippen gegangen ist, das es gelobet oder sich verbunden hat über seine See LE; denn der Hausherr hat‘s los gemacht; und der HErr wird ihm gnädig sein.
14 Und alle Gelübde und Eide, zu verbinden, den Leib zu kasteien, mag der Hausherr kräftigen oder schwächen, also:
15 Wenn er dazu schweiget von einem Tage zum andern, so bekräftiget er alle seine Gelübde und Verbündnisse, die es auf ihm hat, darum daß er geschwiegen hat des Tages, da er‘s hörete.
16 Wird er‘s aber schwächen, nachdem er‘s gehöret hat, so soll er die Missetat tragen.
17 Das sind die Satzungen, die der HErr Mose geboten hat zwischen Mann und Weib, zwischen Vater und Tochter, weil sie noch eine Magd ist in ihres Vaters Hause.