5
1 Und der HErr redete mit Mose und sprach:
2 Gebeut den Kindern Israel, daß sie aus dem Lager tun alle Aussätzigen und alle, die Eiterflüsse haben und die an den Toten unrein worden sind.
3 Beide Mann und Weib sollen sie hinaustun vor das Lager, daß sie nicht ihre Lager verunreinigen, darinnen ich unter ihnen wohne.
4 Und die Kinder Israel taten also und taten sie hinaus vor das Lager, wie der HErr zu Mose geredet hatte.
5 Und der HErr redete mit Mose und sprach:
6 Sage den Kindern Israel und sprich zu ihnen: Wenn ein Mann oder Weib irgend eine Sünde wider einen Menschen tut und sich an dem HErrn damit versündiget, so hat die See LE eine Schuld auf ihr;
7 und sie sollen ihre Sünde bekennen, die sie getan haben, und sollen ihre Schuld versöhnen mit der Hauptsumma, und darüber das fünfte Teil dazu tun und dem geben, an dem sie sich verschuldiget haben.
8 Ist aber niemand da, dem man‘s bezahlen sollte, so soll man‘s dem HErrn geben für den Priester über den Widder der Versöhnung, damit er versöhnet wird.
9 Desgleichen soll alle Hebe von allem das die Kinder Israel heiligen und dem Priester opfern, sein sein.
10 Und wer etwas heiliget, das soll auch sein sein; und wer etwas dem Priester gibt, das soll auch sein sein:
11 Und der HErr redete mit Mose und sprach:
12 Sage den Kindern Israel und sprich zu ihnen: Wenn irgend eines Mannes Weib sich verliefe und sich an ihm versündigte,
13 und jemand sie fleischlich beschläft, und würde doch dem Manne verborgen vor seinen Augen und würde verdeckt, daß sie unrein worden ist, und kann sie nicht überzeugen, denn sie ist nicht drinnen begriffen,
14 und der Eifergeist entzündet ihn, daß er um sein Weib eifert, sie sei unrein oder nicht unrein:
15 so soll er sie zum Priester bringen und ein Opfer über sie bringen, den Zehnten Epha Gerstenmehls, und soll kein Öl drauf gießen, noch Weihrauch drauf tun. Denn es ist ein Eiferopfer und Rügeopfer, das Missetat rüget.
16 Da soll sie der Priester herzuführen und vor den HErrn stellen,
17 und des heiligen Wassers nehmen in ein irden Gefäß und Staub vom Boden der Wohnung ins Wasser tun,
18 und soll das Weib vor den HErrn stellen und ihr Haupt entblößen und das Rügeopfer, das ein Eiferopfer ist, auf ihre Hand legen. Und der Priestersoll in seiner Hand bitter verflucht Wasser haben;
19 und soll das Weib beschwören und zu ihr sagen: Hat kein Mann dich beschlafen, und hast dich nicht von deinem Manne verlaufen, daß du dich verunreiniget hast, so sollen dir diese bitteren verfluchten Wasser nicht schaden.
20 Wo du dich aber von deinem Manne verlaufen hast, daß du unrein bist, und hat jemand dich beschlafen außer deinem Manne,
21 so soll der Priester das Weib beschwören mit solchem Fluche und soll zu ihr sagen: Der HErr setze dich zum Fluch und zum Schwur unter deinem Volk, daß der HErr deine Hüfte schwinden und deinen Bauch schwellen lasse!
22 So gehe nun das verfluchte Wasser in deinen Leib, daß dein Bauch schwelle und deine Hüfte schwinde! Und das Weib soll sagen: Amen, Amen!
23 Also soll der Priester diese Flüche auf einen Zettel schreiben und mit dem bittern Wasser abwaschen;
24 und soll dem Weibe von dem bittern verfluchten Wasser zu trinken geben. Und wenn das verfluchte bittere Wasser in sie gegangen ist,
25 soll der Priester von ihrer Hand das Eiferopfer nehmen und zum Speisopfer vor dem HErrn weben und auf dem Altar opfern, nämlich:
26 soll er eine Handvoll des Speisopfers nehmen zu ihrem Rügeopfer und auf dem Altar anzünden und danach dem Weibe das Wasser zu trinken geben.
27 Und wenn sie das Wasser getrunken hat: ist sie unrein und hat sich an ihrem Manne versündiget, so wird das verfluchte Wasser in sie gehen und ihr bitter sein, daß ihr der Bauch schwellen und die Hüfte schwinden wird, und wird das Weib ein Fluch sein unter ihrem Volk.
28 Ist aber ein solch Weib nicht verunreiniget; sondern rein; so wird‘s, ihr nicht schaden, daß sie kann schwanger werden.
29 Dies ist das Eifergesetz, wenn ein Weib sich von ihrem Manne verläuft und unrein wird,
30 oder wenn einen Mann der Eifergeist entzündet, daß er um sein Weib eifert, daß er‘s stelle vor den HErrn, und der Priester an ihr tue alles nach diesem Gesetze.
31 Und der Mann soll unschuldig sein an der Missetat; aber das Weib soll ihre Missetat tragen.