14
Ihr seid Kinder des HERRN, eures Gottes. Ihr sollt euch um eines Toten willen nicht wund ritzen noch kahl scheren über den Augen. Denn du bist ein heiliges Volk dem HERRN, deinem Gott, und der HERR hat dich erwählt, daß du sein Eigentum seist, aus allen Völkern, die auf Erden sind. Du sollst nichts essen, was dem Herrn ein Greuel ist. Dies aber sind die Tiere, die ihr essen dürft: Rind, Schaf, Ziege, Hirsch, Reh, Damhirsch, Steinbock, Gemse, Auerochs und Antilope. Jedes Tier, das gespaltene Klauen hat, ganz durchgespalten, und das wiederkäut, dürft ihr essen. Diese Tiere aber sollt ihr nicht essen unter denen, die wiederkäuen und die gespaltene Klauen haben: das Kamel, den Hasen und den Klippdachs, die wiederkäuen, deren Klauen aber nicht ganz durchgespalten sind; darum sollen sie euch unrein sein. Das Schwein, das zwar durchgespaltene Klauen hat, aber nicht wiederkäut, soll euch darum unrein sein. Ihr Fleisch sollt ihr nicht essen, und ihr Aas sollt ihr nicht anrühren. Dies ist, was ihr essen dürft von allem, was im Wasser lebt: alles, was Flossen und Schuppen hat, dürft ihr essen. 10 Was aber weder Flossen noch Schuppen hat, sollt ihr nicht essen; denn es ist euch unrein. 11 Alle reinen Vögel esset. 12 Diese aber sind es, die ihr nicht essen sollt: der Adler, der Habicht, der Fischaar, 13 der Taucher, die Weihe, der Geier mit seinen Arten 14 und alle Raben mit ihren Arten, 15 der Strauß, die Nachteule, der Kuckuck, der Sperber mit seinen Arten, 16 das Käuzchen, der Uhu, die Fledermaus, 17 die Rohrdommel, der Storch, der Schwan, 18 der Reiher, der Häher mit seinen Arten, der Wiedehopf, die Schwalbe. 19 Auch alles, was Flügel hat und kriecht, soll euch unrein sein, und ihr sollt es nicht essen. 20 Die reinen Vögel dürft ihr essen. 21 Ihr sollt kein Aas essen; dem Fremdling in deiner Stadt darfst du's geben, daß er's esse oder daß er's verkaufe einem Ausländer; denn du bist ein heiliges Volk dem HERRN, deinem Gott. Du sollst das Böcklein nicht kochen in der Milch seiner Mutter. 22 Du sollst alle Jahre den Zehnten absondern von allem Ertrag deiner Saat, der aus deinem Acker kommt, 23 und sollst davon essen vor dem HERRN, deinem Gott, an der Stätte, die er erwählt, daß sein Name daselbst wohne, nämlich vom Zehnten deines Getreides, deines Weins, deines Öls und von der Erstgeburt deiner Rinder und deiner Schafe, auf daß du fürchten lernst den HERRN, deinen Gott, dein Leben lang. 24 Wenn aber der Weg zu weit ist für dich, daß du's nicht hintragen kannst, weil die Stätte dir zu fern ist, die der HERR, dein Gott, erwählt hat, daß er seinen Namen daselbst wohnen lasse, wenn der HERR, dein Gott, dich gesegnet hat, 25 so mache es zu Geld und nimm das Geld in deine Hand und geh an die Stätte, die der HERR, dein Gott, erwählt hat, 26 und gib das Geld für alles, woran dein Herz Lust hat, es sei für Rinder, Schafe, Wein, starkes Getränk oder für alles, was dein Herz wünscht, und iß dort vor dem HERRN, deinem Gott, und sei fröhlich, du und dein Haus 27 und der Levit, der in deiner Stadt lebt; den sollst du nicht leer ausgehen lassen, denn er hat weder Anteil noch Erbe mit dir. 28 Alle drei Jahre sollst du aussondern den ganzen Zehnten vom Ertrag dieses Jahres und sollst ihn hinterlegen in deiner Stadt. 29 Dann soll kommen der Levit, der weder Anteil noch Erbe mit dir hat, und der Fremdling und die Waise und die Witwe, die in deiner Stadt leben, und sollen essen und sich sättigen, auf daß dich der HERR, dein Gott, segne in allen Werken deiner Hand, die du tust.