Verhalten gegen die eigenen Leute; Gesetze über Befreiung vom Kriegsdienst
20
1 »Wenn du zum Krieg gegen deine Feinde ausziehst und Rosse und Kriegswagen, ein dir an Zahl überlegenes Heer erblickst, so fürchte dich nicht vor ihnen! Denn der HERR, dein Gott, der dich aus dem Lande Ägypten hergeführt hat, ist mit dir.
2 Und wenn ihr zum Kriege (oder: zur Schlacht?) ausrückt, so soll der Priester vortreten und zum Volk so sprechen:
3 ›Höre, Israel! Ihr zieht heute in den Kampf gegen eure Feinde: euer Herz werde nicht verzagt! Fürchtet euch nicht und seid ohne Angst und erschreckt nicht vor ihnen!
4 Denn der HERR, euer Gott, ist es, der mit euch zieht, um für euch mit euren Feinden zu kämpfen und euch den Sieg zu verleihen!‹
5 Hierauf sollen die Obmänner (vgl. 1,15) zu dem Kriegsvolk folgendes sagen: ›Ist jemand unter euch, der ein neues Haus gebaut und es noch nicht eingeweiht hat? Der trete ab und kehre zu seinem Hause heim, sonst könnte er im Kriege umkommen und ein anderer das Haus einweihen.
6 Ist ferner jemand unter euch, der einen Weinberg angelegt und ihn noch nicht in Nutznießung genommen hat? Der trete ab und kehre zu seinem Hause heim, sonst könnte er im Kriege umkommen und ein anderer ihn in Nutznießung nehmen.
7 Ist ferner jemand da, der sich mit einem Weibe verlobt, sie aber noch nicht geheiratet hat? Der trete ab und kehre zu seinem Hause heim, sonst könnte er im Kriege umkommen und ein anderer die Braut heimführen.‹
8 Dann sollen die Obmänner (vgl. 1,15) weiter zu dem Kriegsvolk sagen: ›Ist jemand unter euch, der Angst hat und verzagten Herzens ist? Der trete ab und kehre zu seinem Hause heim, damit er seine Volksgenossen nicht ebenso mutlos macht, wie er selbst ist.‹
9 Wenn dann die Obmänner mit ihrer Ansprache an das Kriegsvolk fertig sind, soll man Anführer an die Spitze des Kriegsvolkes stellen.«
Verhalten gegen die Feinde (besonders bei Städtebelagerungen)
10 »Wenn du gegen eine Stadt heranziehst, um sie zu belagern, so sollst du sie zu einem friedlichen Abkommen auffordern.
11 Antwortet sie dir dann in friedfertiger Weise und öffnet sie dir freiwillig die Tore, so soll die ganze Bevölkerung, die sich darin befindet, dir fronpflichtig und dienstbar werden.
12 Will sie aber auf ein friedliches Abkommen mit dir nicht eingehen, sondern Krieg mit dir führen, so sollst du sie belagern;
13 und wenn der HERR, dein Gott, sie in deine Gewalt gibt, so sollst du alle männlichen Personen in ihr mit der Schärfe des Schwerts niederhauen;
14 jedoch die Weiber und Kinder, das Vieh und alles, was sonst in der Stadt ist, ihre gesamte Beute, sollst du für dich als geraubtes Gut hinnehmen und über das bei deinen Feinden Erbeutete, das der HERR, dein Gott, dir gegeben hat, frei verfügen.
15 So sollst du es mit allen Städten halten, die in sehr weiter Entfernung von dir liegen und die nicht zu den Städten der hiesigen Völkerschaften gehören.
16 Dagegen von den Städten der hiesigen Völker, die der HERR, dein Gott, dir zu eigen gibt, darfst du nichts, was Odem hat, am Leben lassen,
17 sondern mußt den Bann unerbittlich an ihnen vollstrecken, nämlich an den Hethitern und Amoritern, den Kanaanäern und Pherissitern, den Hewitern und Jebusitern, wie der HERR, dein Gott, dir geboten hat,
18 damit sie euch nicht zur Nachahmung all ihrer Greuel verleiten, die sie im Dienst ihrer Götter verübt haben, und ihr euch nicht gegen den HERRN, euren Gott, versündigt.
19 Wenn du eine Stadt lange Zeit belagern mußt, um sie mit Waffengewalt zu erobern, so sollst du die zu ihr gehörenden Bäume nicht verderben, indem du die Axt an sie legst; sondern genieße ihre Früchte, sie selbst aber sollst du nicht umhauen; denn sind etwa die Bäume des Feldes Menschen, daß sie durch dich in Belagerungszustand versetzt werden müßten?
20 Nur solche Bäume, von denen du weißt, daß sie keine eßbaren Früchte tragen, die darfst du vernichten und umhauen und magst von ihnen gegen die Stadt, die mit dir im Kriege liegt, Belagerungswerke aufführen, bis sie gefallen ist.«