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1 Im zwölften Monat nun, d.h. im Monat Adar, am dreizehnten Tage dieses Monats, als die Verfügung und der Erlaß des Königs zur Ausführung kommen sollte, an eben dem Tage, an welchem die Feinde der Juden gehofft hatten, sie zu überwältigen – die Sache wandte sich aber so, daß die Juden ihrerseits ihre Feinde überwältigten –,
2 da taten sich die Juden in ihren Städten in allen Provinzen des Königs Ahasveros zusammen, um Hand an die zu legen, welche ihnen Unheil zuzufügen gedacht hatten; und niemand konnte ihnen Widerstand leisten, denn die Furcht vor ihnen hatte sich aller Völker bemächtigt.
3 Auch alle Fürsten in den Provinzen sowie die Landpfleger und Statthalter und Beamten des Königs gewährten den Juden Unterstützung, weil die Furcht vor Mardochai sie befallen hatte;
4 denn Mardochai stand am königlichen Hofe groß da, und sein Ruf war in alle Provinzen gedrungen; denn Mardochais Ansehen war unaufhaltsam im Steigen.
5 So richteten denn die Juden unter allen ihren Feinden mit dem Schwerte, durch Morden und Niederhauen, ein Blutbad an und gingen gegen ihre Widersacher nach Herzenslust vor.
6 Auch in der Residenz Susa mordeten die Juden und brachten fünfhundert Mann ums Leben;
7 dazu töteten sie Parsandatha, Dalphon, Aspatha,
8 Poratha, Adalja, Aridatha,
9 Parmastha, Arisai, Aridai und Wajesatha,
10 die zehn Söhne Hamans, des Sohnes Hammedathas, des Judenverfolgers; aber fremdes Hab und Gut rührten sie nicht an.
11 An demselben Tage kam die Zahl der in der Residenz Susa Getöteten zur Kenntnis des Königs.
12 Da sagte der König zu der Königin Esther: »In der Residenz Susa haben die Juden gemordet und fünfhundert Mann ums Leben gebracht, auch die zehn Söhne Hamans; was mögen sie da wohl in den übrigen Provinzen des Reiches angerichtet haben? Doch was ist deine Bitte? Sie soll dir gewährt werden. Und was ist weiter noch dein Wunsch? Er soll erfüllt werden.«
13 Da antwortete Esther: »Wenn es dem König genehm ist, so möge auch morgen noch den Juden in Susa gestattet sein, in derselben Weise wie heute zu verfahren; die zehn Söhne Hamans aber möge man an den Pfahl hängen.«
14 Da gebot der König, daß so verfahren werden sollte; und der betreffende Befehl wurde in Susa erlassen, und die zehn Söhne Hamans wurden aufgehängt.
15 So taten sich denn die Juden in Susa auch am vierzehnten Tage des Monats Adar zusammen und brachten in Susa noch dreihundert Mann um; aber fremdes Hab und Gut rührten sie nicht an.
16 Auch die übrigen Juden, die in den Provinzen des Reiches wohnten, hatten sich zusammengetan, um ihr Leben zu verteidigen und sich Ruhe vor ihren Feinden zu verschaffen; sie hatten 75000 von ihren Feinden umgebracht, ohne jedoch fremdes Hab und Gut anzurühren.
17 Das war am dreizehnten Tage des Monats Adar geschehen, aber am vierzehnten Tage des Monats hatten sie sich ruhig verhalten und ihn zu einem Tage der Festgelage (oder: des Schmausens) und der Freude gemacht.
18 In Susa dagegen hatten sich die Juden sowohl am dreizehnten als auch am vierzehnten Tage dieses Monats zusammengetan und erst am fünfzehnten Tage Ruhe gehalten und diesen Tag zu einem Tage der Festgelage (oder: des Schmausens) und der Freude gemacht.
19 Darum feiern die Juden auf dem Lande, die in den offenen Ortschaften wohnen, den vierzehnten Tag des Monats Adar als einen Tag der Freude und der Schmausereien und als einen Festtag, an dem man sich gegenseitig (leckere) Gerichte zusendet.
20 Mardochai schrieb hierauf diese Begebenheiten auf und sandte Schreiben an alle Juden in allen Provinzen des Königs Ahasveros, die nahen und die fernen,
21 um sie zu dem Brauche zu verpflichten, daß sie sei es den vierzehnten, sei es den fünfzehnten Tag des Monats Adar Jahr für Jahr feierten
22 als die Tage, an denen die Juden Ruhe vor ihren Feinden erlangt hatten, und als den Monat, in dem sich der Kummer für sie in Freude verwandelt hatte und die Trauer in einen Festtag, so daß sie diese (Tage) feierten als Tage der Festgelage und der Freude, an denen man sich gegenseitig (leckere) Gerichte zusendet und die Armen beschenkt.
23 So nahmen denn die Juden das, was sie damals zum erstenmal getan und was Mardochai ihnen brieflich geraten hatte, als stehenden Brauch an.
24 Weil der Agagiter Haman, der Sohn Hammedathas, der Feind aller Juden, den Plan gegen die Juden gefaßt hatte, sie zu vernichten, und weil er das Pur, d.h. das Los, hatte werfen lassen, um sie zu verderben und auszurotten,
25 der König aber, als Esther vor ihn getreten war, durch einen schriftlichen Erlaß angeordnet hatte, daß sein boshafter Anschlag, den er gegen die Juden ersonnen hatte, auf sein eigenes Haupt zurückfallen und daß man ihn und seine Söhne an den Pfahl hängen solle:
26 darum hat man diese Tage ›Purim‹ genannt nach dem Worte Pur. Aus diesen Gründen also – wegen des gesamten Inhalts dieses Briefes und wegen alles dessen, was sie selbst erlebt oder was durch andere zu ihrer Kenntnis gekommen war –
27 ordneten die Juden an und setzten für sich und ihre Nachkommen und für alle, die sich ihnen anschließen würden, als unumstößliche Satzung fest, diese beiden Tage in der für sie vorgeschriebenen Weise und zu der für sie bestimmten Zeit Jahr für Jahr festlich zu begehen;
28 und diese beiden Tage sollten im Gedächtnis festgehalten und von Geschlecht zu Geschlecht in allen Familien, Provinzen und Ortschaften gefeiert werden, so daß diese Purimtage unter den Juden niemals in Abgang kämen und die Erinnerung an sie bei ihren Nachkommen niemals verschwände.
29 Weiter schrieb die Königin Esther, die Tochter Abihails, mit allem Nachdruck, um dieses Purimschreiben zur Geltung zu bringen,
30 und sandte Briefe an alle Juden in die hundertundsiebenundzwanzig Provinzen, in das ganze Königreich des Ahasveros, freundliche und treugemeinte Worte,
31 um die Feier dieser Purimtage in betreff der für sie bestimmten Zeiten zur festen Satzung zu erheben, ganz so wie der Jude Mardochai und die Königin Esther es für sie angeordnet und wie sie es auch für sich selbst und für ihre Nachkommen festgesetzt hatten, nämlich die Vorschriften über die Fasten und ihre Wehklage.
32 Der Erlaß Esthers erhob diese Purimvorschriften zum Gesetz (oder: zu fester Satzung) und wurde in einer Urkunde aufgezeichnet.