23
1 (2)
Wer zur Gemeinde Jahwes gehört
1 Es darf keiner in die Gemeinde Jahwes aufgenommen werden, dessen Hoden zerquetscht oder dessen Glied abgeschnitten ist.2 (3) Es darf auch kein Mischling aufgenommen werden, selbst in der zehnten Generation darf kein Nachkomme von ihm in die Gemeinde Jahwes aufgenommen werden.
3 (4) Dasselbe gilt für einen Ammoniter oder Moabiter. Sie sind für immer von der Gemeinde Jahwes ausgeschlossen, selbst noch in der zehnten Generation.
4 (5) Denn sie haben sich geweigert, euch Brot und Wasser zu geben, als ihr von Ägypten kamt, und haben sogar Bileam Ben-Beor aus Petor in Mesopotamien gerufen, um dich zu verfluchen.
5 (6) Doch Jahwe, dein Gott, wollte nicht auf Bileam hören und verwandelte den Fluch in Segen für dich, denn er hatte dich lieb.
6 (7) Darum sollst du niemals ihr Wohl und Glück zu fördern suchen.
7 (8) Edomiter oder Ägypter aber sollst du nicht verabscheuen, denn ein Edomiter ist dein Bruder, und in Ägypten hast du einmal als Fremder gelebt.
8 (9) Ihre Kinder aus der dritten Generation dürfen in die Gemeinde Jahwes aufgenommen werden.
9 (10)
Die Reinhaltung des Feldlagers
9 Wenn du gegen deine Feinde in den Krieg ziehst und ein Feldlager aufschlägst, dann hüte dich vor allem Bösen.10 (11) Wenn jemand infolge eines nächtlichen Vorfalls1 nicht rein ist, muss er das Lager verlassen und sich draußen aufhalten.
11 (12) Gegen Abend soll er sich dann mit Wasser übergießen, und beim Untergang der Sonne darf er wieder ins Lager kommen.
12 (13) Außerhalb vom Lager sollst du einen Platz haben, wo du austreten kannst.
13 (14) Und bei deinem Gepäck musst du einen kleinen Spaten haben, damit du ein Loch graben kannst und deine Ausscheidung wieder bedeckst, wenn du dich draußen hingehockt hast.
14 (15) Denn Jahwe, dein Gott, hält sich mitten in deinem Lager auf, um dich zu retten und dir deine Feinde preiszugeben. Darum muss dein Lager heilig sein, damit er bei dir nichts Anstößiges sieht und sich von dir abwendet.
15 (16)
Flüchtige Sklaven
15 Wenn sich ein ausländischer Sklave zu dir flüchtet, sollst du ihn seinem Herrn nicht ausliefern.16 (17) Er soll in Freiheit bei dir an einem Ort wohnen dürfen, wo es ihm gefällt. Du darfst ihn nicht unterdrücken.
17 (18)
Sakrale Prostitution
17 Unter den Frauen und Männern Israels darfst du keine Hurerei im Dienst irgendeines Gottes dulden.18 (19) Auch ins Haus deines Gottes Jahwe darfst du keinen Hurenlohn und kein Hundegeld2 bringen, auch nicht, um ein Gelübde damit zu erfüllen. Denn Jahwe, dein Gott, verabscheut so etwas.
19 (20)
Zinsen
19 Von deinem Bruder darfst du keine Zinsen nehmen, weder für Geld noch für Getreide oder sonst etwas, wofür man Zinsen nehmen kann.20 (21) Von einem Ausländer magst du Zinsen nehmen, nicht aber von deinem Bruder, damit Jahwe, dein Gott, dich in dem Land segnet, das du in Besitz nehmen wirst, und er deine Arbeit gelingen lässt.
21 (22)
Gelübde
21 Wenn du Jahwe, deinem Gott, ein Gelübde ablegst, dann sollst du es ohne Verzögerung erfüllen. Denn Jahwe, dein Gott, wird es sonst von dir einfordern und es wird dir als Sünde angelastet.22 (23) Wenn du es unterlässt, etwas zu geloben, wird dir keine Sünde angelastet.
23 (24) Was über deine Lippen gegangen ist, musst du halten und tun, wie du es Jahwe, deinem Gott, freiwillig gelobt und mit deinem Mund ausgesprochen hast.
24 (25)
Erlaubter Mundraub
24 Wenn du in den Weinberg deines Nächsten kommst, kannst du so viel Trauben essen, wie du willst, bis du satt bist. Aber du darfst nichts in ein Gefäß sammeln.25 (26) Wenn du in das Getreidefeld deines Nächsten kommst, darfst du mit der Hand Ähren abreißen, du darfst aber keine Sichel dabei benutzen.