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1 "Folgende Aufteilung ist für die einzelnen Stämme vorgesehen: Ganz im Norden liegt der Anteil des Stammes Dan. Die Grenze verläuft entlang dem Weg von Hetlon nach Hamat und Hazar-Enan. Das Gebiet von Damaskus bleibt dabei nördlich liegen. Dann verläuft die Grenze vom Osten wieder ganz nach Westen.
2 Darunter liegt der Anteil des Gebietes von Ascher, ein Streifen von Ost nach West,
3 darunter der von Naftali,
4 dann der von Manasse,
5 von Efraïm,
6 von Ruben
7 und von Juda.
8 An das Gebiet von Juda schließt sich nach Süden zu der zwölfeinhalb Kilometer breite Landstreifen von Ost nach West an, den ihr mir weihen sollt. Mitten darin liegt das Heiligtum.
9 Das mir geweihte Stück misst in Ost-West-Richtung zwölfeinhalb Kilometer und in Nord-Süd-Richtung zehn Kilometer.1
10 Es soll den Priestern gehören; in seiner Mitte liegt ja das Heiligtum Jahwes.
11 Die Priester aus der Nachkommenschaft Zadoks, die sich nicht wie die Leviten von mir abwandten, als sich Israel von mir abwandte, sondern treu ihren Dienst versahen,
12 sollen eine Sonderweihgabe von diesem mir geweihten Land erhalten, ein höchst heiliges Stück Land neben dem Gebiet der Leviten.
13 Die Leviten haben daneben ein Gebiet von zwölfeinhalb Kilometern Länge und fünf Kilometern Breite zur Verfügung.
14 Es darf nichts davon verkauft werden, denn es ist der Erstteil des Landes, der Jahwe gehört.
15 Der Streifen von zweieinhalb Kilometern Breite, der längs der zwölfeinhalb übrig bleibt, ist kein geweihtes Land. Er soll der Stadt als Wohngebiet und Weideland dienen.
16 Die Nordseite der Stadt ist 2250 Meter lang, ebenso ihre Süd-, Ost- und Westseite,
17 und sie ist ringsherum von einem 125 Meter breiten Streifen Weideland umgeben.
18 Daran schließt sich nach Westen und Osten je ein fünf Kilometer langes Stück Land an, das an den geweihten Bezirk grenzt. Von seinem Ertrag sollen die, die in der Stadt arbeiten, leben.
19 Es sind Menschen aus allen Stämmen Israels, die dieses Land bebauen werden.
20 Die ganze Weihgabe zusammen mit dem Grundbesitz der Stadt ist ein Quadrat von zwölfeinhalb Kilometern Seitenlänge.
21 Das Gebiet, das sich nach beiden Seiten an das geweihte Gebiet und den Grundbesitz der Stadt bis zur Ost- und Westgrenze anschließt, soll dem Fürsten gehören. Das geweihte Gebiet mit dem Heiligtum und dem Tempel liegt in seiner Mitte.
22 Der Grundbesitz der Leviten und der Stadt liegen mitten in dem Gebiet, das dem Fürsten gehört, und beide zusammen liegen zwischen den Gebieten Judas und Benjamins.
23 Nach Süden zu schließt sich also der Anteil des Gebiets von Benjamin an, ein Landstreifen in ganzer Breite von Ost nach West,
24 daneben der Anteil von Simeon,
25 der von Issachar,
26 Sebulon,
27 und Gad.
28 Die Südgrenze des Stammesgebietes von Gad fällt mit der Landesgrenze zusammen. Sie verläuft von Tamar bis zum Haderwasser von Kadesch und folgt dann dem Bachtal bis zum großen Meer.
29 Dieses Land sollt ihr den einzelnen Stämmen als Grundbesitz verlosen, das sind ihre Anteile, spricht Jahwe, der Herr."
Die Heilige Stadt
30 "Die Stadt hat an ihren vier 2250 Meter langen Seiten folgende Ausgänge: Auf der Nordseite
31 sind es drei Tore, das Ruben-, das Juda- und das Levi-Tor. Sie sind alle nach den Stämmen Israels benannt.
32 Auf der Ostseite befinden sich das Josef-, das Benjamin- und das Dan-Tor,
33 auf der Südseite das Simeon-, das Issachar- und das Sebulon-Tor
34 und auf der Westseite das Gad-, das Ascher- und das Naftali-Tor.
35 Der ganze Umfang der Stadt beträgt neun Kilometer. Ihr Name heißt künftig: 'Hier ist Jahwe'."