21
1 Wenn man einen Erschlagenen findet in dem Land, das dir der HERR, dein Gott, gibt, um es in Besitz zu nehmen, und er auf dem Feld liegt, und man nicht weiß, wer ihn erschlagen hat,
2 so sollen deine Ältesten und deine Richter hinausgehen und [die Entfernungen] messen von dem Erschlagenen bis zu den Städten, die ringsum liegen.
3 Und die Ältesten der Stadt, die am nächsten bei dem Erschlagenen liegt, sollen eine junge Kuh nehmen, mit der noch nicht gearbeitet wurde [und] die noch an keinem Joch gezogen hat.
4 Und die Ältesten jener Stadt sollen die junge Kuh hinabführen in das Tal eines immerfließenden Baches, wo weder gearbeitet noch gesät wird, und sollen dort der jungen Kuh bei dem Bach das Genick brechen.
5 Dann sollen die Priester herzutreten, die Söhne Levis, denn hat der HERR, dein Gott, erwählt, dass sie ihm dienen und in dem Namen des HERRN segnen; und nach ihrem Ausspruch soll jede Streitigkeit und jede Körperverletzung geschlichtet werden.
6 Und alle Ältesten dieser Stadt, die dem Erschlagenen am nächsten liegt, sollen ihre Hände waschen über der jungen Kuh, der bei dem Bach das Genick gebrochen worden ist,
7 und sie sollen das Wort ergreifen und sprechen: "Unsere Hände haben dieses Blut nicht vergossen, auch haben es unsere Augen nicht gesehen.
8 Vergib deinem Volk Israel, das du, o HERR, erlöst hast, und mache dein Volk Israel nicht verantwortlich für das unschuldige Blut, das in seiner Mitte vergossen wurde!" So wird ihnen die Blutschuld vergeben werden.
9 Und du sollst das unschuldige Blut aus deiner Mitte wegschaffen; denn du sollst das tun, was recht ist in den Augen des HERRN.
10 Wenn du gegen deine Feinde in den Krieg ziehst und der HERR, dein Gott, sie in deine Hand gibt, sodass du von ihnen Gefangene heimführst,
11 und du unter den Gefangenen eine schöne Frau siehst und dich in sie verliebst und sie zur Frau nimmst,
12 so führe sie in dein Haus und lass sie ihre Haare abschneiden und sich die Nägel schneiden
13 und die Kleider ihrer Gefangenschaft ablegen, und lass sie in deinem Haus wohnen und ihren Vater und ihre Mutter einen Monat lang beweinen; danach kannst du zu ihr eingehen und sie zur Ehe nehmen, dass sie deine Frau sei.
14 Wenn du aber keinen Gefallen [mehr] an ihr hast, so sollst du sie freilassen, nach ihrem Belieben, aber sie keineswegs um Geld verkaufen, sie auch nicht als Sklavin behandeln, weil du sie geschwächt hast.
15 Wenn jemand zwei Frauen hat, eine, die er liebt, und eine, die er verschmäht, und sie ihm Söhne gebären, beide, die Geliebte und die Verschmähte, und wenn der Erstgeborene von der Verschmähten ist,
16 und die Zeit kommt, dass er seinen Söhnen seinen Besitz als Erbe austeilt, so kann er nicht dem Sohn der Geliebten vor dem erstgeborenen Sohn der Verschmähten das Erstgeburtsrecht verleihen;
17 sondern er soll den Erstgeborenen, nämlich den Sohn der Verschmähten, anerkennen, indem er ihm von allem, was vorhanden ist, zwei Teile gibt; denn dieser ist der Erstling seiner Kraft, und das Recht der Erstgeburt gehört ihm.
18 Wenn jemand einen widerspenstigen und störrischen Sohn hat, der der Stimme seines Vaters und seiner Mutter nicht gehorcht und ihnen auch nicht folgen will, wenn sie ihn züchtigen,
19 so sollen sein Vater und seine Mutter ihn ergreifen und zu den Ältesten seiner Stadt führen und zu dem Tor jenes Ortes,
20 und sie sollen zu den Ältesten seiner Stadt sagen: Dieser unser Sohn ist störrisch und widerspenstig und gehorcht unserer Stimme nicht; er ist ein Schlemmer und ein Säufer!
21 Dann sollen ihn alle Leute seiner Stadt steinigen, damit er stirbt. So sollst du das Böse aus deiner Mitte ausrotten, dass ganz Israel es hört und sich fürchtet.
22 Wenn auf einem Mann eine Sünde ist, die ein Todesurteil nach sich zieht, und er wird getötet, und du hängst ihn an ein Holz,
23 so soll sein Leichnam nicht über Nacht an dem Holz bleiben, sondern du sollst ihn unbedingt an jenem Tag begraben. Denn von Gott verflucht ist derjenige, der [ans Holz] gehängt wurde, und du sollst dein Land nicht verunreinigen, das der HERR, dein Gott, dir zum Erbe gibt.