Anweisungen an Witwen
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Einen älteren [Mann] sollst du nicht tadeln, sondern wie einen Vater ermahnen, jüngere [Männer] wie Brüder, ältere [Frauen] wie Mütter, jüngere [Frauen] wie Schwestern, in aller Reinheit!
Witwen, die wirklich Witwen [sind], sollst du ehren! Aber wenn eine1 Witwe Kinder oder Enkelkinder hat, dann sollen sie zuerst lernen, dem eigenen Haus Ehrfurcht zu erweisen und den Eltern Vergeltungen zurückzugeben; das ist nämlich genehm vor Gott. Diejenige nun, die wirklich Witwe und auf sich allein gestellt ist, hat auf Gott gehofft und verharrt in den Fürbitten und den Gebeten, bei Nacht und bei Tag; diejenige aber, die über ihre Verhältnisse lebt, ist tot, obwohl sie lebt. Und gebiete diese [Dinge], damit sie untadelig seien! Aber wenn jemand die eigenen [Verwandten] – und besonders die Hausgenossen – nicht versorgt, dann hat er den Glauben verleugnet und ist schlechter als ein Ungläubiger.
Eine Witwe soll registriert werden, wenn sie nicht weniger als sechzig Jahre [alt] ist, Ehefrau eines einzigen Mannes [war], 10 durch gute Werke bezeugt wird: [sei es], dass sie Kinder aufgezogen hat, dass sie gastfreundlich war, dass sie die Füße der Heiligen gewaschen hat, dass sie Bedrängten geholfen hat, dass sie jedes gute Werk unterstützt hat. 11 Aber jüngere Witwen weise ab! Denn sobald sie gegen Christus aufbegehren, wollen sie heiraten 12 und erhalten das Urteil, dass sie den ersten Glauben2 verworfen haben. 13 Zugleich lernen sie aber auch, untätig [zu sein], weil sie von Haus zu Haus tingeln; und nicht allein untätig, sondern auch geschwätzig und vorwitzig, weil sie reden, was unnötig3 ist. 14 Ich will also, dass jüngere [Witwen] heiraten, Kinder bekommen, den Haushalt führen, dem Widersacher auch nicht den geringsten Anlass zu übler Nachrede geben. 15 Denn einige wurden bereits abgelenkt, hinter Satan her. 16 Wenn ein gläubiger [Mann] oder eine gläubige [Frau] Witwen [in der Verwandtschaft] hat, dann sollen sie ihnen helfen, und die Gemeinde soll nicht belastet werden, damit sie denen hilft, die wirklich Witwen [sind].
Ehre für Älteste
17 Die Ältesten, die [der Gemeinde] gut vorstehen, sollen doppelter Ehre würdig erachtet werden, besonders diejenigen, die sich um Wort und Lehre bemühen! 18 Denn die Schrift sagt: „Du sollst einem Ochsen, der drischt, keinen Maulkorb verpassen!“,4 und: „Der Arbeiter [ist] seinen Lohn wert.“5 19 Gegen einen Ältesten akzeptiere keine Anschuldigung, außer aufgrund von zwei oder drei Zeugen. 20 Diejenigen, die sündigen, überführe vor allen, damit auch die Übrigen Ehrfurcht haben. 21 Ich bezeuge vor Gott und Christus Jesus und den auserwählten Engeln, dass du diese [Anweisungen] ohne Vorurteil befolgst und nichts aufgrund einer Begünstigung tust. 22 Lege niemandem vorschnell die Hände auf, und beteilige dich nicht an fremden Sünden! Halte dich unschuldig!
23 Trink nicht länger nur Wasser, sondern verwende etwas Wein wegen deines Magens und deiner häufigen Krankheiten. 24 Die Sünden einiger Leute sind vorab offensichtlich und gehen ihnen voraus zum Gericht; aber einigen folgen sie auch. 25 Genauso sind auch die guten Werke vorab offensichtlich, und diejenigen, bei denen es sich anders verhält, können sich nicht verstecken.
1#E eine gewisse/irgendeine; so auch V. 162#O „die erste Treue“3#O „ungehörig“4#5Mo 25,45#Lk 10,7